Adolf Meyer und seine in Nienburg (Saale) errichteten Stiftungen

von Lutz Miehe | Ausgabe 3-2016 | Geschichte

Vorstellung der Wohlfahrtsstiftung Nienburg (Der Saalekurier, H. 10/2010)
Letzte Seite der von Adolf Meyer unterzeichneten „Stiftungsurkunde“, Bern, 22. Februar 1929; Stadtarchiv Nienburg/ Saale
Runderlass des Reichsministers des Inneren, 8. Mai 1939 (Auszug); Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Haus der früheren A.-M.-Stiftung, Abbildung von 1957 rechts: Vorstellung der Wohlfahrtsstiftung Nienburg (Der Saalekurier, H. 10/2010); Stadtarchiv Nienburg/ Saale
Genehmigung der Adolf Meyer-Stiftung durch die Herzöglich Anhaltische Regierung, 12. Januar 1916; Stadtarchiv Nienburg
Einzahlungsbeleg über 5.000 Mark für die zu errichtende Adolf Meyer-Stiftung an den Magistrat der Stadt Nienburg vom 29. Mai 1914; Stadtarchiv Nienburg
Genehmigungsvermerk des Anhaltischen Staatsministeriums für die Amalie Meyer-Altersheimstiftung vom 29. April 1929; Stadtarchiv Nienburg/ Saale

1. Die Entwicklung der Stiftungen Adolf Meyers bis zum Jahre 1940

1.1 Die Adolf Meyer-Stiftung

Adolf Meyer wurde am 3. Juli 1852 als Kind jüdischer Eltern in Nienburg geboren. Im Alter von 20 Jahren wanderte Meyer nach Guatemala aus. Dort wurde er Besitzer von Kaffeeplantagen. Wohlhabend geworden, gewann er offensichtlich Zugang zu Regierungskreisen. Kaiser Wilhelm II. ernannte ihn zum Konsul des Deutschen Reiches und erhob ihn in den Adelsstand. Schließlich kehrte Meyer in den 1920er Jahren nach Europa zurück und wurde Generalkonsul seines zweiten Vaterlandes in München sowie bevollmächtigter Minister in der Schweiz.

Bereits 1912 teilte Adolf Meyer während eines Besuches seiner Heimatstadt Nienburg mit, dass er plane, eine Stiftung zur Beförderung der Wohlfahrtseinrichtungen in der Stadt zu errichten. Der Magistrat schlug vor, ein Stadthaus zu bauen, das vor allem „der Pflege der heranwachsenden schulentlassenen Jugend“ dienen sollte. Hierfür sollten u. a. Versammlungsräume, eine Volksbibliothek und eine Lesehalle bereitgestellt werden. Die Stadt sei „infolge großer Ausgaben für Straßen und Plätze“ hierzu nicht in der Lage. Allerdings sei es notwendig, dass Meyer nicht nur die Kosten für das Gebäude, sondern auch für dessen Betrieb stifte. Schließlich sei der Magistrat bereit, dem Gemeinderat den Wunsch Meyers zu unterbreiten, eine Straße nach ihm zu benennen. Die Entscheidung des Gemeinderates könnte „im Anschluss an eine von Ihnen in Aussicht zu stellende finanzielle Betätigung Ihres Interesses für die hiesige Stadt“ getroffen werden. Als angemessene Summe wurden 4.000 bis 5.000 Mark genannt.

Bereits am 10. Februar 1913 sagte Meyer zu, für die Umbenennung einer „gut gelegene(n) Straße“ in „Adolf-Meyer-Straße“ der Stadt Nienburg 3.000 Mark zu überweisen. Er sagte außerdem zu, bis zu seinem Lebensende jährlich im Dezember 200 Mark der Stadt zur Verteilung an die Armen zukommen zu lassen.

Im Mai 1913 erklärte sich Meyer bereit, im Laufe von drei Jahren der Stadt Nienburg 30.000 Mark zu überweisen. Die Stiftung „soll nur bedürftigen, würdigen Einwohnern der Stadt Nienburg ohne Unterschied des Glaubens zugutekommen“. Als Motivation für seine Großzügigkeit gab er an, dass er in Nienburg geboren sei, hier mit seinen Eltern gelebt habe und sein Vater auf dem hiesigen israelitischen Friedhof beerdigt sei. Der Stadt Nienburg sei er – obwohl er alle Weltteile bereist habe – mit Sympathie verbunden.

Am 26. Juni 1913 fasste der Gemeinderat in geheimer Sitzung den einstimmigen Beschluss, nach Eingang der in Aussicht gestellten Summe die Stiftung errichten zu wollen und auch die Umbenennung einer Straße zu akzeptieren. Bereits am 4. Dezember 1913 kaufte Bürgermeister Mathias als Vertreter von Adolf Meyer das am Marktplatz in Nienburg gelegene Haus von Gutsbesitzer Ferdinand Herrmann für 32.000 Mark. Am 20. Februar 1914 beantragte die Stadt bei der Anhaltischen Regierung die Genehmigung der Adolf Meyer-Stiftung durch Vorlage der Stiftungsurkunde. Zweck der Stiftung war die Förderung „der öffentlichen Wohlfahrt in der Stadt Nienburg“. Am 12. Januar 1916 genehmigte die „Herzoglich Anhaltische Regierung“ die Adolf Meyer-Stiftung.[1] Die Verwaltung übernahm die Stadt Nienburg, die Geschäfte leitete ein in der Satzung bestimmter Vorstand. Zur Deckung der laufenden Kosten überwies Adolf Meyer in den kommenden Jahren jeweils 600 Mark.

Im Mai 1916 stimmte der Gemeinderat einstimmig der Umbenennung eines Teils der Steinbruchstraße in Adolf Meyer-Straße zu. Meyer selbst begrüßte es ausdrücklich, dass es sich um jenen Teil der Straße handelte, „welcher am israelitischen Friedhofe vorbeiführt.“

Leider sind über den Betrieb der Adolf Meyer-Stiftung nur wenige Unterlagen überliefert. Dokumentiert ist, dass im Oktober 1922 der Rat der Stadt als Verwalter der Stiftung verschiedenen Vereinen mitteilte, dass er sich nicht in der Lage sehe, das für die Beheizung der Stiftungsräume notwendige Material zu beschaffen. Im Gegenteil sei er gezwungen, „den Betrieb einzustellen“ und die Räume des Jugendheimes „zur Behebung der fürchterlichen Wohnungsnot“ mit sofortiger Wirkung dem Wohnungsamt zur Einrichtung einer Wohnung zur Verfügung zu stellen.[2]

Hiergegen legte der Gemeindekirchenrat bei der Anhaltischen Regierung Einspruch ein. In ihrem Antwortschreiben vom 29. Oktober 1926 akzeptierte die Regierung „wegen der großen Wohnungsnot“ das Vorgehen des Magistrates der Stadt Nienburg. Gleichzeitig teilte sie mit, dass sie davon ausgehe, dass dies nur ein vorübergehender Zustand sei.[3]

Diese Situation missfiel offenbar auch dem Stifter. Meyer erklärte sich während eines Besuches bereit, weitere 22.000 Mark zu überweisen, damit künftig auch das hintere Gebäude für die Wohlfahrt der Bürger der Stadt zur Verfügung stehen könnte. Voraussetzung sei, dass die Vermietung der Wohnung aufgegeben und die Stiftungszwecke wieder erfüllt würden.

Am 14. November 1926 teilte der Bürgermeister der Stadt Adolf Meyer mit, dass die zuständige Gemeinderatsdeputation sich auf folgende Nutzung verständigt habe:

–             Das Erdgeschoss sollte wieder der Jugendwohlfahrt dienen.

–             Das Wirtschaftsgebäude zur linken Hand solle zu einem Zentraldepot für die städtische Feuerwehr ausgebaut werden.

–             Das Wirtschaftsgebäude zur rechten Hand sollte für eine Rettungsstation des DRK hergerichtet werden.

–             Im Hintergebäude könnte eine Kleinkinderschule (heute würde man sagen: Kindergarten) eingerichtet werden. Hierfür existiere ein großes Bedürfnis in der Stadt.[4]

Diese Umgestaltung erfolgte offensichtlich kurzfristig.

Am 11. Januar 1927 verlieh die Stadt Nienburg Adolf Meyer die Ehrenbürgerwürde. Gleichzeitig unterstützte der Magistrat die im Gebäude der Adolf Meyer-Stiftung untergebrachten Einrichtungen finanziell: Die Feuerwehr, den Kindergarten, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkshochschule. Anlässlich seines 76. Geburtstages stiftete Adolf Meyer für das Gebäude der von ihm errichteten Stiftung ein Glockenspiel.

Zudem unterstützte er die Armen der Stadt mit gesonderten Spenden. So überwies Maximo Meyer im Auftrag seines Bruders Adolf anlässlich dessen 70. Geburtstages im Juli 1922 die stolze Summe von 10.000 Mark an den Magistrat mit der Bitte, „solche an die Armen Ihrer Stadt ohne Unterscheid der Konfession verteilen zu wollen“. Nur wenige Monate später, im Oktober 1922, überwies er weitere 100.000 Mark und im Mai 1923 die nächste Spende in Höhe von 1 Mio. Mark – die nun galoppierende Inflation hinterließ auch hier ihre Spuren.

 

1.2 Die Amalie Meyer-Altersheimstiftung

Am 14. Juni 1928 kaufte die Adolf Meyer-Stiftung vom Anhaltischen Landes­fiskus das am Markt Nr. 4 in Nienburg gelegene Wohnhaus zum Kaufpreis von 30.000 Goldmark.[5] Die Kaufsumme für das Gebäude hatte Meyer zuvor zur Verfügung gestellt. In dem Wohnhaus wollte Meyer ein Altersheim errichten, für dessen Umbau er weitere 60.000 Goldmark zur Verfügung stellte. Ferner hatte der Stifter einen zu Lebzeiten zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 2.500 Goldmark bewilligt. Am 22. Februar 1929 unterzeichnete Adolf Meyer in Bern die Stiftungsurkunde in der deutschen Gesandtschaft.[6]

Die neue Stiftung sollte nach der Mutter des Stifters Amalie Meyer-Altersheimstiftung heißen. In der Stiftungsurkunde hatte er als Zweck der neuen Stiftung bestimmt, „alten oder erwerbsunfähigen Personen beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses oder der Welt­anschauung Wohnung in einem Altersheim unentgeltlich zu gewähren.“ Die Verwaltung sollte der Vorstand übernehmen, der aus dem Bürgermeister der Stadt Nienburg und dem jeweiligen 1. und 2. Stadtrat der Stadt bestehen sollte. Änderungen, die die Satzung betreffen, bedurften zu seinen Lebzeiten seiner Zustimmung. Für die Zeit nach seinem Tod sollten ein Kaufmann aus Cottbus und anschließend ein Kaufmann aus Hamburg an seine Stelle treten. Am 29. April 1929 genehmigte das Anhaltische Staatsministerium die Stiftung.[7]

In der Satzung war festgelegt worden, dass Frauen, die 55 Jahre alt sind, und Männer, die 60 Jahre alt sind, Aufnahmegesuche stellen können. Die Insassen des Heimes hatten ein Pflegegeld zu entrichten, das lediglich kostendeckend sein sollte. Das Heim verfügte nach der Herrichtung über Einzelzimmer, für Ehepaare standen zwei Zimmer zur Verfügung. Im Jahr 1934 wohnten 23 Personen hier.

 

Am 16. Januar 1934 starb Adolf Meyer in Zürich. Wenige Tage zuvor war er zum katholischen Glauben übergetreten. Seine Leiche wurde nach Nienburg überführt und am 23. Januar 1934 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung bestattet. Die Trauerfeier fand im Saale des Amalie Meyer-Altersheimes statt. An ihr nahmen neben dem päpstlichen Nuntius in Bern und dem deutschen Gesandten in Bern auch alle Beamten und Angestellten der Stadtverwaltung teil; die Büros blieben am Nachmittag des Tages geschlossen.

In seinem Testament hatte Adolf Meyer verfügt, dass die von ihm errichteten Stiftungen $ 25.000 – das waren umgerechnet 64.375,00 RM – erhalten sollten.[8] Zudem sollten der Stadt 10.000 RM ausgezahlt werden. Aus den Erträgen dieses Vermögens sollten Nienburger Bürger, welche gern in das Altersheim aufgenommen werden würden, aber die Pension nicht zu zahlen in der Lage waren, unterstützt werden. Damit war die Adolf Meyer-Zuwendungsstiftung geboren.[9]

In der zweiten Hälfte der 1930er Jahre dehnten die Nationalsozialisten ihre antijüdischen Maßnahmen auch auf Stiftungen aus. Am 8. Mai 1939 teilte der Reichsminister des Innern mit, dass bei Stiftungen von Juden zu veranlassen sei, „daß im Wege einer Satzungsänderung der etwaige jüdische Stiftungsname beseitigt wird und daß fortan die Verwaltung der Stiftung ausschließlich in Händen deutscher Volksgenossen liegt.“ Am 4. Mai 1940 forderte der Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt die Oberbürgermeister und Landräte auf, die entsprechenden Festlegungen des Erlasses bis spätestens 1. Juni 1940 umzusetzen.

Am 20. Mai 1940 beantragte Bürgermeister Schulz, der der Adolf Meyer-Stiftung und der Amalie Meyer-Altersheimstiftung seit den 1920er Jahren als Verwalter vorstand, die in Umsetzung des Erlasses vorgesehenen Änderungen. Diese waren u. a.:

  1. Beide Stiftungen sollten zusammengelegt werden. Das heißt: Beide Stiftungen sollten aufgelöst und aus ihrem Vermögen eine neue Stiftung errichtet werden. Diese sollte den Namen „Wohlfahrtsstiftung Nienburg / Saale“ erhalten.
  2. Das Haus Markt 4 sollte weiter als Altersheim genutzt werden, wogegen das Haus Markt 9 den Namen „Stadthaus“ führen sollte.

Von einer Anhörung des Vertreters des Stifters, des Kaufmanns Nolte aus Hamburg, habe man, wurde ausdrücklich mitgeteilt, abgesehen, „da es doch gerade auf die Beseitigung des Einflusses dieses Vertreters ankommt…“ Am 8. Oktober 1940 wurde die neue Satzung vom Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt, der als Landesregierung von Anhalt zugleich die Stiftungsaufsicht inne hatte, genehmigt.

Bereits zwei Jahre zuvor waren während der sogenannten Kristallnacht sowohl das Grab von Adolf Meyer als auch das seines Vaters auf dem jüdischen Friedhof – wie alle anderen Gräber der Nienburger Juden – geschändet worden.

 

2. Die Wohlfahrtsstiftung von ihrer Errichtung bis zum Ende der DDR (1940 – 1989)

Die neu errichtete Wohlfahrtsstiftung Nienburg erfüllte sowohl während des Krieges als auch nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes ihre Zwecke.

In der sowjetischen Besatzungszone etablierte sich schnell eine von den Kommunisten unter Walter Ulbricht dominierte Verwaltung. Eine Ausnahme bildete Sachsen-Anhalt. Hier stand die erste Landesregierung unter der Führung des bürgerlichen Ministerpräsidenten Erhard Hübener. Unter seiner Verantwortung versuchte das „Generalreferat Stiftungen“, das Stiftungswesen nach den furchtbaren Jahren der NS-Zeit wieder zu ordnen. Hierzu diente zunächst eine Bestandsaufnahme. Auf entsprechende Anfragen teilte das Kuratorium der Wohlfahrtsstiftung der Landesregierung im April bzw. Mai 1948 mit: „Das Stadthaus“ – gemeint war das Gebäude der ehemaligen Adolf Meyer-Stiftung – „diente bis Juli 1946 als Kommandantur“ der sowjetischen Militäradministration. Bei der Räumung des Gebäudes hätten die Besatzer das Inventar mitgenommen. Aktuell würden dort zwei Umsiedlerfamilien wohnen. Darüber hinaus seien dort die Polizei, die Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr sowie der Kindergarten untergebracht. Im Altersheim würden nun 27 Personen wohnen. Der Zweck der Stiftung werde erfüllt.[10]

Doch nach dem Rücktritt Erhard Hübeners im Herbst 1949 hatte diese libe­rale Stiftungspolitik bald ein Ende. Im Anschluss an eine Erfassung aller Stiftungen wurden auf der Grundlage der „Richtlinien für die weitere Klärung der Frage der Stiftungen und stiftungsähnlichen Vermögensmassen“ vom 28. Oktober 1953 in der DDR Hunderte Stiftungen aufgelöst. Die Wohlfahrtsstiftung Nienburg überstand diese Auflösungswelle, obwohl sie der Rat des Bezirkes Halle am 30. März 1953 bei der Regierung der DDR angemeldet hatte.[11]

Offensichtlich ging die Stiftung jedoch nach und nach in den Verantwortungsbereich der Stadt über und das Bewusstsein dafür ging verloren, dass es sich bei der Wohlfahrtsstiftung um eine selbständige juristische Person handelte, für die die Stadt lediglich die Verwaltung ausübte. So teilte der Rat der Stadt Nienburg dem Institut für Denkmalpflege in Halle am 15. Februar 1957 mit, dass er bei dem „volksei­genen Wohngrundstück in Nienburg/S., Platz der DSF 9 (früher Adolf Meyer-Stiftung)“, das sich nun in Rechtsträgerschaft des Rates der Stadt Nienburg befinde, einen neuen Hausputz anbringen wolle.

Von nun an trat die Wohlfahrtsstiftung nicht mehr als selbständige juristische Person auf. Es schien, als befänden sich die Gebäude am Platz der DSF Nr. 4 und 9 im Eigentum der Stadt Nienburg.

 

3. Die Reaktivierung der Wohlfahrtsstiftung

Das Altenheim der Wohlfahrtsstiftung Nien­burg wurde bis ca. 1997 im Namen und zu Lasten der Stadt Nienburg geführt. Erst mit Antrag der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg / Saale auf Genehmigung eines Erbbaurechtsvertrages für das Altersheim und den sich anschließenden Recherchen erhielt die Stiftungsaufsichtsbehörde im Landesverwaltungsamt Informationen zum Schicksal der Stiftung. Die Untersuchungen ergaben, dass die Wohlfahrtsstiftung weder rechtskräftig aufgelöst noch als Eigentümerin aus den Grundbüchern gelöscht worden war. Auf dieser Basis stellte die Stiftungsbehörde im Landesverwaltungsamt fest, dass die Wohlfahrtsstiftung Nien­burg als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und damit als eine selbständige juristische Person, die unabhängig von der Stadt existiert, fortbesteht.

Um die Wohlfahrtsstiftung Nienburg an die inzwischen erheblich veränderten Zeitumstände anzupassen, wird gegenwärtig eine Satzungsänderung vorbereitet. Auf diese Weise soll die Wohlfahrtsstiftung Nien­burg auch künftig zum Nutzen der Einwohner der Stadt Nienburg wirken. Denn das ist es, was Adolf Meyer vor nunmehr 100 Jahren bewogen hat, einen großen Teil seines Vermögens in eine Stiftung zu überführen.

 

[1] Vgl. Stadtarchiv Nienburg, Regal 1, Fach 28, Akte „Die Adolf-Meyer-Stiftung“, Bd. 1.

[2] Vgl. Stadtarchiv Nienburg, Regal 1, Fach 28, Akte „Abrechnung 1933 – 1939 und Verschiedenes“.

[3] Vgl. Stadtarchiv Nienburg, Regal 1, Fach 28, Akte „Abrechnung 1933 – 1939 und Verschiedenes“.

[4] Vgl. Stadtarchiv Nienburg, Regal 1, Fach 28, Akte „Abrechnung 1933 – 1939 und Verschiedenes“.

[5] Vgl. LASA, DE, Z 110, Bl. 77.

[6] Vgl. Stadtarchiv Nienburg, Regal 1, Fach 28, Akte „Erwerb des Amalie Meyer-Altersheimes, Stiftungsurkunden“.

[7] Vgl. LASA; DE, Z 140, Nr. 1568, Bl. 5 ff.

[8] Vgl. LASA, DE, Z 140, Nr. 1568, Bl. 10.

[9] Vgl. LASA, DE, Z 140, Nr. 1588, Bl. 1 ff.

[10] Vgl. LASA; MD, Rep. K 2, MinPräs. Nr. 655, Bl. 499 ff.

[11] Bundesarchiv, DO 1, Nr. 9275.