„Die Aufbewahrung des Andenkens denkwürdiger Ereignisse“*

Ortschroniken im Gebiet der preußischen Provinz Sachsen

Uta Monecke | Ausgabe 1-2021 | Geschichte

Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1817, 21. Stück, S. 275; Merseburg, 24. Mai 1817. Bayerische Staatsbibliothek München, 4 Bor. 103 o-1817, S. 293 f., urn:nbn:de:bvb:12-bsb10001312-6
Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1817, 21. Stück, S. 276; Merseburg, 24. Mai 1817. Bayerische Staatsbibliothek München, 4 Bor. 103 o-1817, S. 293 f., urn:nbn:de:bvb:12-bsb10001312-6

Historische Ortschroniken geben uns heute aufschlussreiche Einblicke in die Lebens- und Gedankenwelt vergangener Generationen. Dies gilt nicht nur für die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Chroniken, die bereits vielfach Gegenstand der Forschung waren, sondern auch für die zahlreichen lokalen Chroniken aus dem 19. Jahrhundert in unserer Region. Hier gibt es einen Entwicklungsstrang, der in der Gesamtschau bisher wenig Beachtung gefunden hat. Im Folgenden soll es um Aufrufe zur Anlegung und Fortführung solcher Chroniken in der preußischen Provinz Sachsen gehen.

Eine der wichtigsten Aufgaben Preußens nach dem Wiener Kongress von 1814 / 15 war der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen. 1815 wurden die Grenzen der Provinz Sachsen festgelegt, im Süden umfasste sie unter anderem auch ehemals sächsische Herrschaftsbereiche.[1] Die Provinz war in drei Regierungsbezirke eingeteilt: Magdeburg, Merseburg und Erfurt. In jedem Bezirk wurde ein Amtsblatt etabliert, um Verordnungen und andere Mitteilungen zu publizieren; für das Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt kommen unter anderem die Amtsblätter der Regierungen Magdeburg sowie Merseburg in Betracht.

Etwa ein Jahr, nachdem der Oberpräsident der Provinz in Magdeburg und die Regierungen am 1. April 1816 ihre Arbeit aufgenommen hatten, erschien sowohl im Magdeburger als auch im Merseburger Amtsblatt ein Aufruf an die Magistrate zur Anlegung von Stadtchroniken. Einleitend verwies die jeweilige Regierung auf die Tradition der Jahrbücher in den Städten: Durch die früheren Chroniken seien der Nachwelt Tatsachen überliefert worden, die sonst verloren gegangen wären. Auch sei dadurch die Teilnahme am Gemeinwesen, die Verbindung der Bürger untereinander sowie mit Vorfahren und Nachkommen gefördert worden. Sie empfahl unter anderem folgende Themenbereiche:

–       die Veränderungen in der Verfassung und Verwaltung des Gemeinwesens, der Kirchen, der öffentlichen und Erziehungsanstalten,

–       die Veränderungen in den Kommunal- und Polizeiinstitutionen,

–       Nachrichten über den Gewerbe- und Handelszustand,

–       Nachrichten vom Einfluss der Gesetzgebung,

–       die Erwähnung der Namen verdienter Männer für die Wohlfahrt der Stadt.

Neben diesen „vorzüglich“ zu behandelnden Aspekten zeigt sich, worauf das besondere Augenmerk der staatlichen Stellen lag: die Entwicklungen und Ereignisse der Jahre 1813, 1814 und 1815. Zu den Gegenständen der Stadtchronik zählten demnach auch Informationen über die Anstrengungen der Städte in den Napoleonischen Kriegen und über freiwillige Gaben, die Namen der Freiwilligen, die Entwicklung von Landwehr und Landsturm sowie die Namen der Gefallenen und der Träger des Eisernen Kreuzes.[2]

Über weite Passagen stimmt der Wortlaut beider Aufforderungen überein. Doch gibt es auch deutliche Unterschiede. Beispielsweise heißt es im Hinblick auf die Wahl geeigneter Chronisten im Magdeburger Regierungsbezirk: „Die Arbeit muß übrigens der Hand eines dazu vollkommen tüchtigen Beamten überwiesen […] werden.“[3]  Im Merseburger Regierungsbezirk sollte jeweils ein Magistratsmitglied beauftragt werden, „welches dazu vorzüglich Geschick und Lust besitzt“. Hier konnte die Stadtverwaltung die Aufgabe zudem einem Geistlichen übertragen, wobei ihr die Aufsicht über den Fortgang der Arbeit oblag. Angesichts der regionalen Besonderheit im Süden des Regierungsbezirks bezog die Merseburger Regierung gleich zu Beginn des Aufrufs ausdrücklich die ehemals sächsischen Gebiete mit ein: „Die Sitte unserer Vorfahren, in den Städten Jahrbücher zu halten, in welchen die bedeutenden Vorfälle des Orts unter obrigkeitlicher Autorität verzeichnet wurden, bestand früher auch in den Städten Sachsens.“[4]

Beide Aufrufe stehen in einer Reihe ähnlicher Aufforderungen, die zum Teil bereits 1813 in anderen Provinzen Preußens publiziert worden waren, beispielsweise von der kurmärkischen Regierung in Potsdam.[5] Einige Passagen stimmen mit den späteren aus dem Jahr 1817 wörtlich überein.

Manche Stadtchroniken wurden recht bald nach ihrer Entstehung publiziert, sie sind teilweise im Internet abrufbar. Einige lassen sich eindeutig auf eine handschriftliche Chronik im Sinne der genannten Aufrufe zurückführen. So berichtete Friedrich Gottfried Karl Pfeffer in der Akener Chronik von 1821: „Diese Chronik ist bloß ein Auszug aus einem größern handschriftlichen Werke des Verfassers, welches auf dem Rathhause aufbewahrt wird“. Einerseits folge er der eigenen Neigung zu dieser Arbeit, verbunden mit dem Wunsch, die gesammelten Notizen „gemeinnützig zu machen“. Andererseits habe ihn die Aufforderung der Regierung veranlasst, „die gute alte Sitte der Stadtchroniken wieder einzuführen.“[6]

Nicht in jedem Fall wurden bereits erarbeitete Chronikmanuskripte der zeitgenössischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wie ein Beispiel aus der ehemals sächsischen Stadt Naumburg im Regierungsbezirk Merseburg zeigt. Die von dem Archidiakonus Johann Karl Gottfried Mann erstellte Chronik blieb seinerzeit unveröffentlicht, doch diente sie späteren Chronisten als Informationsquelle. Ediert wurde sie fast zwei Jahrhunderte nach Entstehung des Manuskripts – einschließlich der inhaltlichen Anmerkungen des Landrats Carl Peter Lepsius. Der damalige Plan, auf Grundlage des Materials von einem oder mehreren Magistratsmitgliedern eine Stadtchronik schreiben zu lassen, wurde in den folgenden Jahrzehnten jedoch nicht verwirklicht.[7]

Etwa 16 Jahre nach dem Aufruf von 1817 erschien, adressiert an die Landräte, im Merseburger Amtsblatt eine Erinnerung in dieser Sache. Inzwischen sah sich die Regierung veranlasst, weitere Per­sonenkreise zu erschließen und „die Neigung und das Talent einzelner sachkundiger Männer“ auf die Chronikarbeit hinzulenken. Zudem erweiterte sie das Interesse auch auf kleinere Orte, indem sie 1833 ausdrücklich bemerkte, „daß die Anlegung solcher Chroniken nicht blos für Städte, sondern auch für Dorfschaften wichtig und erwünscht seyn kann“.[8] Um in den folgenden Jahren regelmäßig über den Fortgang informiert zu werden, war den Landräten eine regelmäßige Berichterstattung auferlegt worden.

Aus den Verwaltungsakten des Oberpräsidenten der Provinz in Magdeburg geht hervor, dass insbesondere die Ortsprediger zur Abfassung und Fortführung von Chroniken „einzuladen“ seien. Die lokalen Behörden ihrerseits sollten ihnen entgegenkommen und „die hierzu erforderlichen Notizen“ zur Verfügung stellen.[9] Inwieweit neben der Beförderung dieser gewünschten und gewollten Aufgabe regulierende Maßnahmen und die behördliche Beaufsichtigung in den folgenden Jahren fortgesetzt wurden – die Beantwortung dieser Frage wäre wohl ein ebenso vielversprechendes Unternehmen wie den Themenkatalog und die Schwerpunktsetzung von 1817 mit den Inhalten der überlieferten Ortschroniken zu vergleichen, die im Laufe des 19. Jahrhunderts erarbeitet wurden.

Weiterführender Link: Wortlaut der Texte in den Amtsblättern: Aufforderungen zum Anlegen und Fortführen von Stadtchroniken 1817 sowie Erinnerung in dieser Sache und Erweiterung auch auf kleinere Ortschaften 1833

* Vgl. die Formulierung im Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg 1817, 21. Stück, S. 275; Merseburg, 24. Mai 1817.

[1] Zur Gründung der Provinz Sachsen und zur Wahl des Namens der Provinz vgl. beispielsweise: Breitenborn, Konrad; Pöge-Alder, Kathrin (Hg.): 1815 – 2015. 200 Jahre Preußische Provinz Sachsen (Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts, Bd. 66); Tullner, Mathias (Hg.): Die preußische Provinz Sachsen. Positionen und Beiträge zu ihrer Geschichte. Magdeburg 1993

[2] Der Wortlaut der beiden Aufrufe kann nach der Publikation des gedruckten Journal-Artikels auf der Internetseite des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e. V. abgerufen werden unter https://journal.lhbsa.de/sachsen-anhalt-journal/.

[3] Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, 1817, Nro. 22, S. 271 ff.; Magdeburg, 31. Mai 1817.

[4] Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1817, 21. Stück, S. 275 f.; Merseburg, 24. Mai 1817.

[5] Vgl. Amts-Blatt der Königlichen Kurmärkischen Regierung, 1813. No. 34, S. 392 f.; Potsdam, 13. August 1813.

[6] Pfeffer, Friedrich Gottfried Karl: Chronik der Stadt Aken an der Elbe. Zerbst 1821, S. III f.

[7] Vgl. Museumsverein Naumburg (Hg.): Johann Karl Gottlieb Mann: Chronik der Stadt Naumburg auf die Jahre 1800 bis 1814. (Quellen und Schriften zur Naumburger Stadtgeschichte; Bd. 1), Naumburg (Saale) 2004. Zur Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte vgl. das Vorwort S. 9 – 15.

[8] Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1833, 2. Stück, S. 10; Merseburg, 10. Januar 1833.

[9] Vgl. LASA, C 20 I, Ia Nr. 2662, o. Fol. Oberpräsident Wilhelm Anton von Klewiz an die Regierungen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt; Magdeburg, 11. Dezember 1832, o. Fol.