Gesucht werden neue Vorschläge für das immaterielle Kulturerbe aus Sachsen-Anhalt

| Ausgabe 2-2019 | Lebendiges Kulturerbe

Beim Flößen. Foto: Manuel Pape
Kinder der 4. Klasse der Grundschule „Thomas Müntzer“ in Kötzschau  (Stadt Leuna beim Schau­flößen am Welttag des Wassers 2019). Foto: Frank Thiel

Im Gegensatz zu Welterbestätten wie der Altstadt und der Stiftskirche von Quedlinburg, den Luthergedenkstätten in Eisleben und dem Bauhaus in Dessau, ist das immaterielle Kulturerbe nicht so einfach greifbar. Es ist das Wissen und Können, das Menschen von Generation zu Generation weitergeben und dabei immer wieder neu schaffen, verändern und ihren Bedürfnissen anpassen.

Zum immateriellen Kulturerbe zählen Bräuche, Feste, Tanz, Musik, Theater, mündliche Überlieferungen wie Erzählungen, aber auch Naturwissen und Handwerkstechniken.

Im Jahr 2003 verabschiedete die UNSECO-Generalkonferenz ein Übereinkommen, auch dieses immaterielle Kulturerbe weltweit zu schützen und zu bewahren. Das Bundesweite Verzeichnis weist zurzeit 97 Einträge[1] auf. Aus Sachsen-Anhalt, das eine eigene Landesliste führt, sind das Finkenmanöver im Harz, die Spergauer Lichtmeß, die Schachtradition in Ströbeck, die Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle dabei. Als Beispiel für „Gute Praxis“ steht der Pfingsttanz in Helbra-Mansfelder Grund auf der Bundesliste, der ein Beispiel für gut gelingende, integrative kommunale Entwicklung ist.

Mit dem vierten Aufruf der UNESCO-Kommission werden weitere Beispiele gesucht: Vereine, Verbände, Gruppen und Gemeinschaften können sich mit einer von ihnen gepflegten Kulturform, z. B. speziellen Bräuchen, Festen, Tänzen o. ä. bis zum 30. Oktober 2019 um eine Aufnahme in die Liste und den Titel Immaterielles Kulturerbe bewerben. Die Anträge sind bei der Staatskanzlei / Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Bedingungen und Details zur Bewerbung können der Webseite : https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/bewerbungsmodalitaetenhttps://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/bewerbungsmodalitaeten entnommen werden.

Der Eintrag in die Liste des immateriellen Kulturerbes bietet Anerkennung und schafft eine größere Sichtbarkeit und Bekanntheit. Das wiederum erhöht die Attraktivität der erfassten Kulturform und der betreffenden Gemeinschaft und stärkt das Selbstverständnis der Ausführenden.

Hinweise zur Antragstellung:

Immaterielles Kulturerbe hilft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und den Austausch zwischen Menschen zu fördern. Daher ist es wichtig, im Antrag auf die Anpassung der kulturellen Ausdrucksform auf Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt besonders einzugehen. Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte dieser Tradition. Welche Rolle spielte sie zu welcher Zeit, wie wurden gesellschaftliche Brüche gemeistert, wo kam es evt. zu Fehlentwicklungen?

Aus dem Antrag muss ebenfalls ersichtlich sein, dass möglichst niemand von der Ausübung des Brauchs, des Festes, der Handwerkstradition etc. ausgeschlossen ist, sondern dass sich viele mit ihren Mitteln und Möglichkeiten einbringen können. Weiterhin legt das Auswahlgremium großen Wert darauf, dass die Kulturform zukunftsfähig ist. Deshalb sollten die Bewerber darlegen, wie die Weitergabe an die nächsten Generationen vorbereitet und vollzogen wird. Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. bietet allen interessierten Antragstellern Unterstützung und Beratung an. Termine können in den Geschäftsstellen Halle und Magdeburg vereinbart werden.

Ansprechpartner:

Halle: Dr. Kathrin Pöge-Alder, Tel. 0345-2 92 86 14, poege-alder@lhbsa.de | Magdeburg: Dr. Christian Marlow, Tel. 0391-5 41 07 64, marlow@lhbsa.de

[1] https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweiteshttps://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites