Heimat ist kein statisches Konzept

Ein Gespräch mit Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Interview: John Palatini | Ausgabe 2-2017 | Interview | Lebendiges Kulturerbe

Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Foto: Viktoria Kühne

Herr Minister Robra, gerade hat die Kunststiftung in Kooperation mit dem Museumsverband ein „Heimatstipendium“ ausgelobt. Auch im politischen Diskurs ist der Begriff Heimat ausgesprochen präsent. Was verstehen Sie unter Heimat?

Diskussionen um den Heimatbegriff greifen meiner Meinung nach gelegentlich zu kurz. Heimat ist kein statisches Konzept, das eine Lebenswelt exklusiv mit einer bestimmten Gruppe von Menschen verknüpft, zumeist den gebürtigen Einwohnern. Heimat beruht aber auf emotionaler Bindung und sozialer Vernetzung und nicht dem Zufall der Geburt. Menschen brauchen in ihrem Leben Ankerpunkte, an denen sie ihr Handeln ausrichten, sei es Arbeit, Gemeinschaft oder gemeinsame Überzeugungen und Werte. Heimat dient dabei auf intellektueller wie auf emotionaler Ebene der individuellen Verortung, ist also eine Art persönlicher Kompass, der sich im Laufe des Lebens auch neu ausrichten kann. Sie ist daher dynamisch angelegt. Ich selbst etwa habe als gebürtiger Niedersachse meine Heimat in Magdeburg und Sachsen-Anhalt gefunden, wo mein Vater und meine Vorfahren gelebt haben. Hier habe ich persönliche Ankerpunkte gefunden und entwickelt, zu denen ich auch das kulturelle Erbe zähle, das hier so überreich vorhanden ist.

Zur Heimat gehören auch die vielen traditionellen Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden – Musik, Tanz, Theater, mündliche Überlieferungen, Bräuche, Feste und Handwerkskünste, die heute unter dem Begriff des immateriellen Kulturerbes zusammengefasst werden. An welche für Sachsen-Anhalt typischen Formen des Kulturerbes denken Sie bei dieser Aufzählung?

Sachsen-Anhalt bietet in der Tat eine große traditionelle Vielfalt in den verschiedenen Regionen. Man könnte diese Aufzählung um viele Punkte erweitern wie etwa den Orgelbau, das Schachspiel oder das Schützenwesen. Als aktiver Musiker werde ich nicht müde, das breite Spektrum der Laien- und Chormusik in unserem Land hervorzuheben. Es ist ein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Geschehens und wird von vielen ehrenamtlich Engagierten gepflegt und weiterentwickelt. Daher hat es mich besonders gefreut, dass kürzlich das bundesweite Chorfestival, sozusagen das Gipfeltreffen der Laienchormusik, in Magdeburg stattfand.

Inzwischen wird bundesweit an der Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes gearbeitet. Bis zum 30. Oktober 2017 läuft in dritter Runde das mehrstufige Anerkennungsverfahren. Wie gut ist Sachsen-Anhalt hier bisher vertreten?

Bisher waren aus Sachsen-Anhalt drei Bewerbungen auf Bundesebene erfolgreich: das Finkenmanöver im Harz, die Tradition der Halloren und zuletzt die Schachtradition Ströbeck. Mit Blick auf die Dichte an Weltkulturerbe-Denkmalen nehmen wir zwar bundesweit eine Leuchtturmfunktion ein, bedenkt man aber, dass gerade auch das immaterielle Kulturerbe von großer Bedeutung für die kulturelle Identität einer Gesellschaft ist, müssen wir in diesem Bereich noch nachbessern. In Anlehnung an die Schweiz lasse ich daher das immaterielle Kulturerbe des Landes systematisch erfassen und fortschreiben, auch um frühzeitig erkennen zu können, wo Gefahren drohen könnten.

Es geht bei diesem Prozess also nicht nur um die Außenwahrnehmung Sachsen-Anhalts als Kulturland?

Eine positive Wahrnehmung des Landes auch auf diesem Gebiet ist hier in der Tat nur die eine, wenn auch wichtige Seite. Gerade nach innen aber kann das Zusammenführen lebendiger Traditionen auf einer Landesliste einen Beitrag zur Kooperation und Entwicklung einer positiven Landesidentität leisten. Durch eine Landesliste können die regionalen, von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land so besonders vielfältig gelebten Traditionen, die in ihrer großen Bandbreite die Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts wesentlich charakterisieren, erfasst und künftig stärker zur Geltung gebracht werden.

Für die Traditionsträger ist das Anerkennungsverfahren ein recht aufwendiger Prozess. Vertreter kleinerer Traditionen könnte dies abschrecken. Wie lassen sich möglichst viele Akteure ermutigen, sich dennoch zu beteiligen?

Indem wir zusätzlich eine Landesliste führen, wird das Antragsverfahren deutlich attraktiver. Die Aufnahme in die Landesliste ist als Anerkennung der Traditionen und insbesondere auch des Engagements der Akteure zu verstehen, die sie lebendig halten. Daneben haben die Erfahrungen der ersten beiden Runden auf Bundesebene gezeigt, dass das Antragsverfahren selbst bereits einen Mehrwert darstellt. Die Antragsteller setzen sich dabei intensiv mit ihren Tradition, dem Erreichten und den Zielen auseinander. Selbst der Austausch mit kommunalen Vertretern und den Experten des Landesheimatbundes kann hier bereits gewinnbringend sein. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis können Traditionen für sich werben und Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Dies lässt sich gut an dem Interesse nachvollziehen, das derzeit die Flößertradition erfährt, die 2014 in das Bundesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Der Förderverein Elsterfloßgraben weist auf diesen Umstand aktiv im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit hin und ist damit sehr erfolgreich.

Als immaterielles Kulturerbe können nur lebendige Traditionen anerkannt werden. Bei der Pflege solcher Traditionen spielt bürgerschaftliches Engagement eine entscheidende Rolle. Welche Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung sehen Sie hier von Seiten der Landesregierung?

Das Land fördert die Dachverbände des Kulturbereichs institutionell. Vereine und Initiativen haben jederzeit die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung für ihre Vorhaben zu erhalten. Mit Blick auf die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes berät der Landesheimatbund zusammen mit der volkskundlichen Kommission für Sachsen-Anhalt potentielle Antragssteller und bietet ein Antragscoaching an. Auch sonst gibt es die Möglichkeit, Aktivitäten von überregionaler Bedeutung mit Landesmitteln zu fördern.

Gerade im digitalen Zeitalter und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steht jedoch zu befürchten, dass traditionelle Kulturformen verloren gehen oder auf Grund fehlenden Wissens mitunter problematische Neudeutungen erhalten. Wie schätzen Sie vor diesem Hintergrund die Arbeit von Einrichtungen wie dem Zentrum HarzKultur und seinem Archiv ein, das gezielt Dokumente und Sachzeugen sammelt, die das immaterielle Kulturerbe des Harzraumes betreffen?

Die Digitalisierung bietet gewiss eine Chance, traditionelle Kulturformen für die Nachwelt zu konservieren. Einrichtungen wie das Zentrum HarzKultur gewinnen vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Es sammelt in seinem Archiv Bräuche, Traditionen und kulturelle Ereignisse des Harzraumes und darüber hinaus und verfügt inzwischen über einen herausragenden und wertvollen Bestand, der als Grundlage für den Erhalt und die Vermittlung lebendiger Traditionen dient. Die Digitalisierung versetzt sie in die Lage, ihren reichhaltigen Wissensfundus an Interessierte und Multiplikatoren in geeigneter Weise weiterzugeben. Zunehmend sucht die junge Generation nach Anknüpfungspunkten für eine regionale Verortung und Identifikation. Dafür sind Orte des kulturellen Gedächtnisses wie das Zentrum HarzKultur eine wertvolle Voraussetzung. Entscheidend aber bleibt, dass solche Traditionen gelebt und an die jeweils nächste Generation weitergegeben werden. Das kann man nicht von oben dekretieren, sondern hier ist sehr viel ehrenamtliches Engagement und von Heimatbewusstsein getragene persönliche Begeisterung notwendig. Gerade im ländlichen Raum mangelt es daran nicht, und das möge nicht zuletzt dank der wertvollen Aktivitäten des Landesheimatbundes bitte auch so bleiben.


Rainer Robra wurde im Oktober 1951 in Nienhof/Celle geboren. Nach dem Jurastudium arbeitete er zunächst in der niedersächsischen Justiz, zuletzt als Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium. Von 1990 bis 1994 war er Justizstaatsekretär in Sachsen-Anhalt. Anschließend war er als Rechtsanwalt in Magdeburg tätig. Seit 2002 ist er Chef der Staatskanzlei und Minister für Europa- und Medienangelegenheiten, seit 2016 auch Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalt.